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Duisburger-Nikolaus

(Der einzig wahre Duisburger Nikolaus)

 

Unsere AGB für Auftritte des Duisburger Nikolaus

AGB Duisburger Nikolaus

 

 Angebote, Lieferungen oder Leistungen durch den Duisburger Nikolaus

erfolgen ausschließlich auf der Basis der nachfolgenden Bedingungen:

Zwischen dem Duisburger Nikolausund dem Kunden werden folgende

Vereinbarungen getroffen:

1. Vertragsabschluss

Der Duisburger Nikolaus und Kunde schließen

einen verbindlichen Vertrag. Dieser Vertrag beinhaltet Auftrittsart,

Auftrittsort, Auftrittszeit, Auftrittskosten. Dieser Vertrag

kann schriftlich oder in Ausnahmefällen auch mündlich geschlossen

werden. Bei Vermietungen findet Punkt 14 Anwendung.

2. Geistiges Eigentum

Ideen und Konzepte sind grundsätzlich geistiges Eigentum des

Duisburger Nikolauses Nicht verwendete Ideen und

Konzepte bleiben geistiges Eigentum des Duisburger Nikolauses

Eine unbefugte Verwendung zieht die sofortigeBerechnung nach sich.

3. Rücktritt

Storniert der Kunde den Vertrag, gelten folgende Kostenregelungen:

30 Tage vor dem Auftritt fallen keine Kosten an, 30-8

Tage vor Vertragserfüllung entsteht eine Kostenpauschale von

Euro 30,00 zzgl. der gesetzlichen MWSt., 7-4 Tage vor Vertragserfüllung

werden 50% des vereinbarten Auftrittshonorars

fällig. 3-0 Tage vor Vertragserfüllung werden 100% des vereinbarten

Auftrittshonorars fällig zzgl. der gesetzlichen MWSt.

4. Terminoption

Mit der Abgabe einer Termin-Option sind Personen/Aktionen/

Material/Künstlerkostüm für Sie reserviert. Ein Rechtsanspruch

auf einen bestimmten Termin besteht jedoch nicht.

5. Beschädigungen

Für Beschädigungen, die fahrlässig bzw. grob fahrlässig an

der Dekoration, dem Kostüm oder an Ausrüstungsgegenständen

während eines Einsatzes entstehen, haftet der Auftraggeber.

6. Vermittlung

Duisburger Nikolaus und seine rechtlichen Vertreter

übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für den

Ausfall von Personen bzw. Aktionen im Falle von höherer Gewalt

wie z.B. Krankheit, Unfall oder plötzlich ändernde Witterungsverhältnisse

(Schnee & Glatteis). In diesem Fall bemühen

wir uns um gleichwertigen Ersatz. Ein Rechtsanspruch

hierauf besteht nicht. Ein dadurch ausgefallener Auftrittstermin

wird im vollem Umfang des vereinbarten Auftrittpreises zurückerstattet.

7. Recht an Bild-, Ton-, Videomaterial

Mit der Buchung von Personen bzw. Aktionen ist kein Recht an

der Vermarktung des dabei entstehenden Bildmaterials verbunden.

Eine kommerzielle Nutzung von Bild-, Ton- oder Videomaterial,

das von den Künstlern, Nikolaus, Weihnachtsmann

und Weihnachtsengeln, Aktionen während einer Veranstaltung

aufgenommen wird, ist ausgeschlossen und bedarf

einer Freigabe vor der Veranstaltung ggfls. auch nach dieser

durch den Duisburger Nikolaus Alle Rechte am

Bildmaterial liegen beim Duisburger Nikolaus bzw.

den jeweiligen Künstlern / Aktionsinhabern.

8. GEMA

Evtl. anfallende GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu

tragen und an die GEMA abzuführen.

9. Haftung

Der Duisburger Nikolaus und Ihre rechtlichen Vertreter

übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für die

Verfügbarkeit von Personen oder Aktionen. Weiterhin übernehmen

wir keine Haftung für den Ausfall einer Aktion oder

Person bzw. von Aktionsmaterial im Falle von höherer Gewalt

wie z.B. Krankheit oder Unfall. Eine Haftung durch den Duisburger Nikolaus und Weihnachtsmann

 © für Schäden, die durch von uns

vermittelte Personen oder Aktionen entstehen, ist ausgeschlossen.

Es werden lediglich die Auftrittskosten zurückerstattet.

10. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zum

Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.

11. Preise

Preisänderungen, Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten.

Kosten für Anfahrt und Abfahrt zum Veranstaltungsort

oder Vermietungsort gehen zu Lasten des Bestellers bzw.

Auftraggebers.

12. Zahlungsbedingungen

Die vertraglich vereinbarten Zahlungen sind als Einzahlung

oder Überweisung auf des Konto des Duisburger Nikolauses

bis spätestens zum Auftritts oder Vermietungstermin zu

leisten oder spätestens am Auftritts- oder Vermietungstermin

in bar zu leisten. Andere Zahlungsmodalitäten können vertraglich

vereinbart werden.

13. Nebenabsprachen

Alle getroffenen Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

14. Vermietungen

Alle Vermietungen bedürfen immer der Schriftform. Diese regelt

Mietzeit, Mietzins und weitere Modalitäten. Der vereinbarte

Mietzins ist bis Mietbeginn zu überweisen oder bei Mietbeginn

in bar zu entrichten. Den Transport ab Duisburg übernimmt immer

der Mietpartner. Die Kaution muss in bar hinterlegt werden

bzw. vor Mietbeginn überwiesen werden. Diese wird nach Ablauf

der Mietzeit zurückgezahlt bzw. zurücküberwiesen. Der

Mietpartner haftet bei Verlust, Beschädigung oder Verschmutzung

der vermieteten Gegenstände im vollem Umfang des

Neuanschaffungs- oder Reinigungspreises. Diese Kosten werden

ggf. mit der hinterlegten Kaution verrechnet oder nachträglich

in Rechnung gestellt. Eine Mietzeitverlängerung verursacht

zusätzliche Kosten.

15. Wirksamkeit

Sollte eine Bestimmung eines durch den Duisburger Nikolaus

abgeschlossenen Vertrages oder der AGB's im

Ganzen oder in Teilen unwirksam sein, so wird der übrige Teil

des Vertrages bzw. der AGB's in seinen Inhalten davon nicht

berührt.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Unternehmensbereiche ist 47119 Duisburg

Ansprüche seitens des Auftraggebers sind schriftlich darzulegen.

Stand 06. Dezember 2009

Quelle:http//:www.Nikolaus-Duisburg.de

Bevollmächtigter:

Michael Schatta

Moerserstrasse 71a

41798 Duisburg

0163/6832997

 

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